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Suchbegriff: Credit Suisse

Der Vizepräsident der EZB, Luis de Guindos, erörtert die Bedeutung der Unabhängigkeit der Zentralbank und betont deren entscheidende Rolle bei der Kontrolle der Inflation und der Wahrung der Finanzstabilität. Er geht auf Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Federal Reserve ein, bekräftigt die fortgesetzte Zusammenarbeit mit der Fed und skizziert die Bemühungen der EZB, die finanzielle Autonomie Europas durch Vereinfachung der Regulierung, verstärkte Aufsicht und Förderung der internationalen Rolle des Euro zu stärken und gleichzeitig robuste Kapitalanforderungen für europäische Banken aufrechtzuerhalten.
UBS-CEO Sergio Ermotti bestätigt, dass er mindestens bis Ende 2026 oder Anfang 2027 im Amt bleiben wird, um die Integration der Credit Suisse abzuschließen. Die Bank stellt derzeit eine Liste mit Kandidaten für seine Nachfolge zusammen, wobei interne Kandidaten bevorzugt werden, um die kulturelle Kontinuität zu wahren. Die UBS steht aufgrund zusätzlicher Kapitalanforderungen unter regulatorischem Druck und räumt ein, dass aufgrund der Integration 3.000 Stellen in der Schweiz abgebaut werden müssen, profitiert jedoch gleichzeitig von der Unterstützung des Parlaments gegen strengere Vorschriften.
Die Richter des Zweiten Berufungsgerichts scheinen geneigt, die Abweisung einer Klage wegen Pflichtverletzung gegen Credit Suisse zu bestätigen. Ein Richter deutete an, dass die Einreichung der Klage in New York „fast schon nach Forum Shopping riecht“, und äußerte sich skeptisch gegenüber der Wahl des Gerichtsstands durch die Kläger.
Die UBS widersetzt sich den Vorschlägen der Schweizer Regierung, die nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse eingeführten Kapitalvorschriften für Banken zu verschärfen, und argumentiert mit Unterstützung der Schweizerischen Bankiervereinigung, dass die Maßnahmen überzogen seien, die Kosten erhöhen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen würden.
Die UBS lehnt die Vorschläge der Schweizer Regierung zur Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften für Banken ab, die nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse im Jahr 2023 eingeführt wurden. Die Bank argumentiert, dass die Reformen ihre Kapitalanforderungen um 50 % gegenüber ihren globalen Wettbewerbern erhöhen, die jährlichen Kosten um 1,7 Milliarden Dollar steigern und die Position der Schweiz als Finanzplatz schwächen würden. Die UBS und die Schweizerische Bankiervereinigung sind der Ansicht, dass die bestehenden Vorschriften bereits robust sind und dass die Vorschläge nicht die tatsächlichen Ursachen für den Zusammenbruch der Credit Suisse angehen.
Beatriz Martin wurde zur neuen Chief Operating Officer von UBS ernannt. Sie hat die Altlasten der Credit Suisse vorzeitig erfolgreich gelöst und als Frau im Bankwesen Karrierebarrieren überwunden, während sie sich gleichzeitig der Herausforderung stellte, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen.
UBS-CEO Sergio Ermotti wird voraussichtlich im April 2027 nach Abschluss der Integration der Credit Suisse zurücktreten. Die Nachfolgeplanung ist bereits im Gange, und mehrere interne Kandidaten wurden bereits identifiziert. Die Bank führt derzeit auch Gespräche mit den Schweizer Behörden über strengere Kapitalanforderungen, während sich der Aktienwert der UBS während der Amtszeit von Ermotti verdoppelt hat.
Ein französisches Gericht verurteilte die Credit Suisse zu einer Geldstrafe in Höhe von 910.000 Euro wegen Diskriminierung einer schwangeren Mitarbeiterin, der eine Beförderung verweigert und deren variable Vergütung zeitgleich mit ihrer Schwangerschaft eingestellt wurde. Das Berufungsgericht in Paris fand Beweise für strukturelle Diskriminierung aufgrund des Geschlechts innerhalb des Unternehmens und gab damit den Klagen der Klägerin aufgrund von Vorfällen aus den Jahren 2009 bis 2016 statt.
Die Richter des Zweiten Berufungsgerichts äußerten sich skeptisch gegenüber einer Klage wegen Pflichtverletzung gegen Credit Suisse und deuteten an, dass es sich bei der in New York eingereichten Klage offenbar um Forum Shopping handele und sie die Abweisung der Klage wegen des Kurssturzes möglicherweise bestätigen würden.
Die Credit Suisse wurde von einem Pariser Berufungsgericht dazu verurteilt, einer ehemaligen Mitarbeiterin, der nach der Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft im Jahr 2014 eine Beförderung und Gehaltserhöhungen verweigert wurden, 910.000 Euro zu zahlen. Das Urteil stellte eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Mutterschaftsstatus fest und ordnete 900.000 Euro für wirtschaftliche Verluste und 10.000 Euro für immaterielle Schäden an. Der Fall, an dem eine ehemalige Vizepräsidentin der französischen Niederlassung der Credit Suisse in Großbritannien beteiligt war, ist noch nicht endgültig entschieden, da die Bank beim Kassationsgericht Berufung einlegen kann.

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